
Häufige Fragen
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Ein Behindertenpass kann beim Sozialministeriumservice beantragt werden, wobei der Grad der Behinderung ärztlich begutachtet wird. Dieser Ausweis kann je nach Grad verschiedene Vergünstigungen und Erleichterungen im Alltag mit sich bringen, etwa bei öffentlichen Verkehrsmitteln oder steuerlichen Freibeträgen. Notwendige ärztliche Befunde sollten dem Antrag beigefügt werden.
Eine Demenzdiagnose führt nicht automatisch zum Verlust des Führerscheins, kann aber je nach Ausprägung der Symptome die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen und eine amtliche Überprüfung erforderlich machen. Ärzte sind teilweise verpflichtet oder berechtigt, bei begründeten Zweifeln die Fahrtauglichkeit zu thematisieren oder zu melden. Angehörige sollten Sicherheitsbedenken frühzeitig ansprechen.
Persönliche Unterstützung bei Demenz
Wir begleiten Sie persönlich – telefonisch, online oder vor Ort.

